Unternehmen werden angegriffen. Es ist keine Frage des ob, sondern nur und ausschließlich des wann! Je nach Studie sind nicht gepatchte Schwachstellen für ein Drittel bis mehr als die Hälfte aller Cybersicherheitsvorfälle verantwortlich. Schwachstellen zu beheben gehört zur unternehmerischen Verantwortung. Wer es nicht tut, handelt grob fahrlässig. Aber Vorsicht: auch beim Patchen kann man einiges falsch machen.
Abrechnungsmodelle auf Basis von Nutzerzahlen oder Flat Rates haben ein Problem. Eigentlich sind es sogar viele Probleme. Sie werden weder dem aktuellen Stand der Technik gerecht noch können sie die Ansprüche moderner Unternehmen erfüllen. Auf jeden Fall zahlt bei diesen Modellen immer einer drauf – meist der Kunde.
Für in der EU ansässige Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO aka GDPR). Auch die Speicherung personenbezogener Daten gilt bereits als Verarbeitung. Für die Speicherung personenbezogener Daten ist eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich. Zum Schutz der Daten sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umzusetzen. Dazu gehört auch die sorgfältige Auswahl der Orte, an denen Daten verarbeitet und gespeichert werden. Europäische Anbieter erhöhen die Chance auf Gesetzeskonformität (Compliance). Einer dieser Anbieter ist Exoscale, eine 100% Tochter der österreichischen A1-Gruppe.